Provisionen für den Vertrieb noch nicht einmal kostendeckend

2.9.2020 – Es scheint nur so, als ob die vermeintlich hohen Provisionen für Restschuld-Versicherungen an Banken überhöht seien. Tatsächlich haben aber mir bekannte Banken festgestellt, dass auch diese Provisionen für ihren Vertrieb noch nicht einmal kostendeckend sind. Was ja im Übrigen auch für viele andere Produkte im sonstigen Versicherungsvertrieb beklagt wird.

Durch Deckelung der Provisionen und noch mehr Aufwand im Sinne des Verbraucherschutzes hat sich diese Situation eher noch verschlechtert. Schon von daher ist es verständlich, dass das Interesse von Banken an Restschuld-Versicherungen abnimmt.

Dazu kommt, dass Restschuld-Versicherungen zu Vertragsbeginn meist als Einmalbeitrag im Voraus kalkuliert sind, der einen mit festen Raten planmäßig zu tilgenden Ratenkredit voraussetzt. Das mag bei Autokrediten oft noch Praxis sein. Banken aber haben heute flexiblere Kreditformen, die Ratenaussetzungen, Sondertilgungen und Krediterweiterungen wie auch Ratenänderungen ermöglichen, eher als disponierbarer Kreditrahmen, der auch in der Tilgungsdauer flexibel ist.

Damit kann der Kreditnehmer zum einen eine Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit auch ohne entsprechende Restschuldversicherung überbrücken, die sonst die fest zu zahlenden Raten übernehmen würde. Zum anderen wird durch diese Flexbilität der Restschuldversicherung mit Einmalbeitrag die Kalkulationsbasis entzogen. Alternativ laufende flexible Beiträge indes ermöglichen keine Einmalprovision, rechnen sich also erst recht nicht.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Bafin kritisiert die Vertriebspraxis bei Restschuld-Policen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Nils Fischer - Es gibt Banken, die fette Provisionen einstreichen. mehr ...

Peter Schramm - Kosten scheinen gar nicht überzogen. mehr ...

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