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Profiteure sind allenfalls Rechtsanwälte

10.3.2021 – Der Artikel ist in doppelter Hinsicht sehr interessant.

Als ehemaliger Geschäftsstellenleiter einer Versicherungsgesellschaft und danach bis zum endgültigen Ruhestand Versicherungsberater nach § 34e sind die hier geforderten Kriterien nach meiner Erfahrung fast nicht umsetzbar. Der Versicherungsmakler hat noch mehr Probleme, auch dank beabsichtigter Provisionsdeckelung kostendeckend diesen Bereich zu verkaufen.

Der Versicherungsberater ist als Einzelunternehmer mit der Beschaffung von Informationen zu den am Markt unter dem Begriff nachhaltig angebotenen Produkten wenigstens teilweise überfordert. Die Kosten hierfür kann er nur in wenigen Fällen auf sein Beratungshonorar umlegen.

Der Leidtragende bleibt der Kunde, Profiteure sind allenfalls Rechtsanwälte.

Wolfgang Schäfer

wolfgang.schaefer@eurocillin.de

zum Artikel: „Neue Nachhaltigkeits-Verordnung hat weitereichende Folgen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsberater · Versicherungsmakler
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