Problem könnte auf Basis des Rohertrages gelöst werden

20.5.2020 – Eine Lösung des Problems könnte in einer vergleichsweisen Erledigung auf Basis des Rohertrages liegen. Diese Zahl kann der Gastronom problemlos nachvollziehen, die Kulanzzahlung wäre unternehmensindividuell ermittelt und so leichter vermittelbar.

Man könnte sich auch auf Ermittlung mittels des fiktiven Rohertrag einigen. Laut Finanzamtstabelle liegt der 2018 bei 22 Prozent des Umsatzes bei Speisewirtschaften. Anwälte wollen aus Gebührengründen natürlich die oft viel höheren Tagegelder einklagen, werden aber die staatlichen Mittel vorgehalten bekommen.

Ein Richter wird sich bei der unklaren Rechtslage, ob überhaupt ein Schadenereignis vorliegt, eher am tatsächlichen Schaden orientieren. Den gerichtsfest zu belegen, wird nicht immer einfach sein.

Staatliche Fördermittel werden entweder beim Gerichtsverfahren gegengerechnet oder stehen auf dem Prüfstand, falls nach Corona die Beamten wieder die Zeit haben zu prüfen, ob die Mittel zu Recht ausbezahlt wurden. Jahrelange Streitereien bis zum Bundesgerichtshof helfen den betroffenen Gastronomen wenig und beschädigen das Ansehen der Branche.

Grüße aus Heilbronn – zum Glück war die Bundesgartenschau letztes Jahr.

Günter Römmich

guenter.roemmich@callida.de

zum Artikel: „Streit um Betriebsschließungs-Schutz: Fronten verhärten sich”.

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Bundesgerichtshof · Coronavirus
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