Privatversicherte ziehen auch einen entsprechenden Nutzen

25.6.2018 – Wenn die Lage der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbessert wird, so durch die Rückkehr zur Beitragsparität in der GKV und durch niedrigere Beiträge für gesetzlich versicherte Selbstständige, wird damit auch die von Uwe Laue eingeforderte Pflicht erfüllt, etwas zur Entlastung der Privatversicherten zu tun. Denn durch die Beitragsparität erhalten privatversicherte Arbeitnehmer auch einen erhöhten Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung.

Ebenso erhalten privatversicherte Rentner dadurch einen erhöhten Beitragszuschuss der Rentenversicherung, der zusätzlich durch die verbesserten Rentenanpassungen steigt.

Wenn sich geringverdienende Selbstständige zu günstigeren Beiträgen in der GKV versichern können, so belasten sie als spätere potenzielle Nichtzahler und Beitragsschuldner oder Wechsler in die PKV-„Sozialtarife” wie den Basistarif nicht mehr die PKV. Sie müssen dann nicht mehr zulasten anderer Versicherter in der PKV etwa durch Beitragsumlagen in Form von dafür zu erhebenden Beitragszuschlägen oder durch verminderte Überschüsse subventioniert werden.

Steigt durch vermehrte Aufnahme geringverdienender Selbstständiger der Beitragssatz in der GKV, so nutzt dies den PKV-Versicherten durch damit auch steigende Arbeitgeberzuschüsse und Zuschüsse der Rentenversicherung abermals.

Privatversicherte ziehen also aus den Verbesserungen für Beitragszahler in der GKV auch einen entsprechenden Nutzen, der sie als Beitragszahler auch in der PKV entlastet.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „2019: Deutlich höhere Pflegebeiträge auch für Privatversicherte”.

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