Private Pflegepflichtversicherung zukünftig nicht finanzierbar?

16.3.2005 – Die Hilfsbereitschaft des PKV-Verbandes ist wohl nicht ganz uneigennützig. Auf den ersten Blick erscheinen 8,50 Euro Monatsbeitrag für eine pflichtweise kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung - die sich auf jährlich ungefähr sechs Mrd. Euro summieren – schon genug Anreiz.

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Doch kommt vermutlich ein weiterer Effekt hinzu: „In keiner anderen Versicherungsart der privaten Krankenversicherung gibt es relativ zur Beitragseinnahme so hohe Alterungsrückstellungen wie in der Pflegeversicherung“.

Denn die Leistungen für Pflegebedürftigkeit steigen im Alter stärker an als jede andere Krankenversicherungsleistung. Es handelt sich fast um eine Rentenversicherung, die statt normalerweise gleich bleibender Rentenzahlungen im Alter steil zunehmende Renten vorsieht.

Die Probleme der privaten Rentenversicherung mit der durch die steigende Lebenserwartung notwendig gewordenen Nachfinanzierung der Rentenverpflichtungen sind hinreichend bekannt.

Obwohl hier bei der Lebenserwartung ein langjährig steigender Trend schon eingerechnet war, hat sich dieser zuletzt als unzureichend erwiesen. In der privaten Pflegepflichtversicherung wird jedoch – wie allgemein in der privaten Krankenversicherung – ein langjähriger Sterblichkeitstrend gar nicht erst eingerechnet, so dass die Sterbetafeln in gewissen Zeitabständen alleine durch den üblichen Trend unzureichend werden und diesem schrittweise nachgeführt werden müssen.

Insofern ist auch die private Pflegeversicherung noch nicht demographiesicher. Das hat erhebliche Konsequenzen. Wie allgemein in der privaten Krankenversicherung führt dies auch in der privaten Pflegepflichtversicherung zu Beitragssteigerungen, doch ist der Effekt hier infolge der im Alter stark steigenden Leistungen noch viel deutlicher.

Dass diese Effekte noch nicht durchgeschlagen haben, liegt wohl eher daran, dass immer weniger Altversicherte vorhanden sind, für die die übrigen mit langsam abnehmenden Umlagen belastet werden.

Es besteht also grundsätzlich die Gefahr, dass die private Pflegepflichtversicherung durch die Entwicklung der Lebenserwartung und zusätzliche Leistungssteigerungen oder Dynamisierungen des gesetzlichen Leistungsumfangs nicht mehr finanzierbar ist.

Durch die Kapitaldeckung müssen ja im Gegensatz zum Umlageverfahren heute schon Beiträge für künftig erst steigende Leistungen aufgebracht werden. Es ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, dass eine Dynamisierung der Leistungen der sozialen Pflegepflichtversicherung dort im Umlageverfahren noch zu verkraften ist, nicht aber zum gleichen Zeitpunkt von der privaten Pflegepflichtversicherung im Kapitaldeckungsverfahren.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Zusätzliche Kapitaldeckung für die Pflege?”

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