Praxis im Blickfeld

14.8.2003 – Das hört sich ja richtig vernünftig an. Der Gesetzgeber hat im Gegensatz zu manchen Verbraucherschützern offensichtlich auch die Praxis im Blickfeld.

Welcher Versicherungsnehmer möchte denn gerne alles "Kleingedruckte" vor Vertragsabschluß lesen? Das sind häufig Formulierungen von Juristen für Juristen um Grenzfälle zu regeln.

In den allermeisten Fällen hilft aber auch der gesunde Menschenverstand weiter. Wollen Kunden wirklich eine Fachausbildung mit Erörterung aller Einzelfallhypothesen oder ist eine vernünftige Absicherungslösung gewünscht?

Welcher Autokäufer liest sich denn die Konstruktionspläne und Garantieklauseln in allen Einzelheiten vor dem Kauf durch? Im übrigen habe ich noch von keinem Fall gehört in dem ein Kunde der das wünscht nicht sämtliche Unterlagen vor Vertragsabschluß erhält.

Nikolaus Caesar

n.caesar@bf-direkt.de

 

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Berufsunfähigkeit · Lebensversicherung · Runoff · Zinsen
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG