Praxis der Versicherer spielt für den Kunden keine Rolle

16.2.2021 – Die Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherer ist für den Kunden in den aller- meisten Fällen bedeutungslos.

In Praxis sieht es doch so aus, daß der beauftragte Rechtsanwalt sich eine Deckungszusage für die beabsichtigen Schritte bei dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten einholt und nach Abschluss die Kosten direkt mit der Gesellschaft  abrechnet.

Die Bewertung sollte deshalb wenn überhaupt nter der Überschrift „Anwalts Liebling” laufen. Insofern kann die erfolgte Bewertung als „Muster ohne Wert” bezeichnet werden.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Diese Rechtsschutzversicherer regulieren besonders fair”.

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