Patientenverfügungen in die Berechnung für Prämien einfließen lassen

6.5.2020 – Die Empörung in der Öffentlichkeit über die Aussage des Bundestagspräsidenten Schäuble: „Nicht alles ist dem Schutz von Leben unterzuordnen”, oder über das Statement des Tübinger Oberbürgermeisters Palmer: „Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären ...”, auf der einen Seite, und die Beschwerde über die überzogene Lebenserwartung auf der anderen Seite sind Ausdruck von Angst und Unbehagen in Bezug auf die künftige Finanzierbarkeit der Folgen des demografischen Wandels.

Aus dieser Angst heraus haben bis auf Schweden auch alle europäischen Staaten lieber einen Shut-down angeordnet und den Schutz der 65+ Jährigen befohlen, anstatt der Tatsache ins Auge zu blicken, dass 85 Prozent der 60-plus-Jährigen nicht möchten, dass ihr Leben als Pflegefall im Alter künstlich verlängert wird.

Es scheint an der Zeit, das Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 28. Februar 2020, welches das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen hervorhebt, zu würdigen und Patientenverfügungen in die Berechnung für PrämienPatientenverfügungen in die Berechnung für Prämien von Kranken- und Pflegeversicherungen sowie in die Berechnung von Renten einfließen zu lassen. Das Argument der Ungewissheit einer Patientenverfügung, weil sie jederzeit formlos zurückgezogen werden kann, wird eine neue App entkräften.

Dr. Wilhelm Margula

margula@aon.at

zum Artikel: „BdV: Versicherer rechnen mit überzogener Lebenserwartung”.

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Dr. Wilhelm Margula - BGH-Urteile zur Patientenverfügung . mehr ...

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Schlagwörter zu diesem Artikel
App · Beschwerde · Lebenserwartung · Pflegeversicherung · Rente · Verbraucherschutz
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