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Patientenverfügungen dafür mitverantwortlich

25.6.2019 – Es wird wohl richtig sein, die Entwicklung der Pflegezusatz-Versicherung hauptsächlich mit PSG II zu erklären. Es sollte aber nicht übersehen werden, dass auch die Zunahme an Patientenverfügungen dafür mitverantwortlich sein könnte.

Das Patientenverfügungs-Gesetz ermöglicht Selbstbestimmung auch ab dem Zeitpunkt, da man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Vielleicht gibt es deshalb immer weniger Menschen, für die Pflegebedürftigkeit (im Alter) eine erhaltenswerte Situation bedeutet, deren Kostenaufwand sie mittels einer Versicherung abfedern möchten.

Dr. Wilhelm Margula

margula@aon.at

zum Artikel: „Pflegezusatz-Policen: Warum der Nettozuwachs sinkt”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Pflegezusatzversicherung
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