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Ohne jeden moralischen Kompass

3.6.2019 – In Fällen wie diesem wünschte ich mir die Möglichkeit einer Strafschadenzahlung, ähnlich dem amerikanischen Recht. Dass die ehemalige Betriebsratsvorsitzende zuvor einen Vergleich mit Ausschlussklausel geschlossen hatte. sollte dann unbeachtlich sein.

Im übrigen stimme ich der Leserbriefmeinung von Nicola Kerler voll und ganz zu. Wo bleiben in diesem Fall die strafrechtlichen Konsequenzen für den Auftraggeber dieses „Strategiekonzeptes” mit dem Ziel, eine als unliebsam empfundene Betriebsratsvorsitzende mit solchen „Maßnahmen” aus dem Unternehmen zu drängen? Rechtswidrig, kriminell und ohne jeden moralischen Kompass. nenne ich das.

Franz Wagner

tgprivatmail@aol.com

zum Artikel: „Lockspitzel bringt Mitarbeiter in Verruf”.

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Mitarbeiter
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