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Offensichtlich ein Geschäftsmodell für bestimmte Versicherer

3.3.2021 – Es wäre vielleicht mal eine spannende Maßnahme, die Kosten solcher Beschäftigungs-Maßnahmen für Gerichte und Anwälte vom Salär derer abzuziehen, die diese Geschäftspolitik beim Versicherer verantworten.

Als Geschädigter kann man mittlerweile traurigerweise keinen Schaden ohne Anwalt und eigenen Sachverständigen regulieren, wenn man nicht auf einem kleinen Teil des Schadens sitzen bleiben will. Dies gilt insbesondere bei einigen bestimmten Versicherern, die daraus offensichtlich ein Geschäftsmodell gemacht haben. Da kann der größte deutsche Kfz-Versicherer auch noch so viel Fernsehwerbung schalten…

Frank Schmidt

sjf0815@gmx.de

zum Artikel: „Wie viel der Transport eines Unfallfahrzeugs kosten darf”.

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