Offene Fragen zum Mehrfamilienhaus-Konzept

16.7.2021 – Sehr geehrter Herr Brand, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihr Produkt zu erklären. Allerdings möchte ich mich auf das Mehrfamilienhaus-Konzept fokussieren. Leider steht mir auch nicht der Platz zur Verfügung wie Ihnen.

Die Leerstandklausel ist doch in allen Gefahren gleich? Nur bei den Naturgefahren wird auf die Obliegenheiten und Sicherheits-Vorschriften gemäß § 17 verwiesen; ansonsten auf § 18?

Was ist ein ordnungsgemäßer Mietvertrag? Warum muss die Regelung auch bei „Diebstahl von außen angebrachten Sachen“ erwähnt werden? Andere Versicherer setzen 50 Prozent für Leerstand an. Es mag zwar sein, dass Modul- und Anbauküchen im Schadenfall vom Versicherer oftmals als Hausrat gewertet werden; bedingungsgemäß können diese Teile auch Gebäudezubehör sein.

Auch wenn der Schadennachweis in Ihren Augen eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist, so begründet dies keine Ablehnung der Suchkosten. Auch Schadenminderung ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Suchkosten sind Schadenermittlungs-Kosten gemäß § 85 VVG oder sogar Schadenminderungs-Kosten.

Aber was ist ein nicht versicherter Rohrbruch? Wann wird ein Rohrbruch vermutet? Wenn der Vermieter verpflichtet ist, die Hotelkosten zu erstatten, dann wird der Hausratversicherer seine Aufwendungen regressieren. Und dann?

Es ist schön, dass Sie sich um die Gesundheit anderer Sorgen machen, nur die kennen möglicherweise die Bedingungen nicht. Sie wollen einfach helfen. Was ist, wenn es aber im 1. Stock brennt und im 3. Stock öffnet die Feuerwehr Türen?

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Erläuterungen zum Bedingungswerk im Einfamilienhauskonzept der Domcura”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Diebstahl · Gesundheitsreform · Versicherungsvertragsgesetz
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