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Österreich kommt ganz ohne Treuhänder aus

20.12.2018 – „Wenn zwei verantwortlich sind, ist niemand verantwortlich!” sagt ein portugiesisches Sprichwort.

Verantwortlich beim Versicherer ist laut Gesetz der Verantwortliche Aktuar. Wenn dieser den Fehler irgendeines anderen Aktuars, der die Berechnungen im Haus durchgeführt hat, nicht merkt, aber der externe Treuhänder, hat der Verantwortliche Aktuar seine ihm gesetzlich aufgetragene Aufgabe nicht ordnungsgemäß wahrgenommen. Vielleicht gerade weil er weis, dass der Treuhänder die Unterlagen auch noch prüft.

Hingegen könnte der Treuhänder gerade wegen der vorangehenden Prüfung durch den Verantwortlichen Aktuar auch nicht mehr ganz so genau hinsehen. Am Ende ist dann die Qualität durch solche „gemeinsame Verantwortlichkeit” schlechter als wenn ein einziger verantwortlich ist. Zahlreiche auch im Internet veröffentlichte Gerichtsurteile zu Prämienanpassungen in der Privaten Krankenversicherung legen dies nahe.

Fehler, die ein gewissenhaft arbeitender Verantwortlicher Aktuar nicht bemerkt hat, werden auch einem Treuhänder kaum auffallen. Statt eines Treuhänders würde ein Mehraugenprinzip beim Versicherer sogar mehr Qualität bringen können. Dass ein Treuhänder auch mal einen Fehler merkt, zeigt keinesfalls, dass der Treuhänder als Kontrollinstanz erforderlich wäre.

Österreich beweist, dass es auch ganz ohne Treuhänder bestens funktioniert. Der Treuhänder verhindert nicht, dass das Gericht die letzte Kontrollinstanz ist – mit Rechtsschutzversicherung ganz ohne Kostenrisiko.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Treuhänder sind als letzte Kontrollinstanz sehr wichtig”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Aktuar · Private Krankenversicherung · Rechtsschutz
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