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Nur Vorstandsbeschwerden helfen noch!

5.6.2002 – Auch uns wurde von T-Online bzw. der Deutschen Telekom bei der Umstellung auf ISDN-Flatrate im Dezember 2000 selbige rückwirkend am März 2000 berechnet. Die falsch berechneten Gebühren wurden jedoch nach Beschwerde und einigem Hin und Her wieder gutgeschrieben.

Erfahrungsgemäß helfen bei der Deutschen Telekom meist nur Vorstandsbeschwerden. Danach wird einem in der Regel ein kompetenter und weisungsbefugter Gesprächspartner genannt, bei dem man dann auch seine künftigen Sorgen erfolgreich vortragen kann.

Nachdem wir über Jahre hinweg immer wieder falsche Rechnungen erhielten (teils an seit 3 Jahre nicht mehr existente Anschriften), haben wir unseren Telefonanschluß zu Arcor portiert. Seitdem läuft alles problemlos.

Daniel Bergmann

mail@daniel-bergmann.de

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersarmut · Altersvorsorge · Bausparen · Beschwerde · Immobilie · Inflation · Lebenserwartung · Marktforschung · Rente · Riester · Zinsen
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