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Nur glaubhaft, wenn sich Verbraucherschützer heraushalten

6.2.2018 – Diese Forderung ist nur glaubhaft, wenn sich die Verbraucherschützer vollständig aus der Beratung und Vermittlung von Versicherungen heraushalten. Aber genau das Gegenteil ist der Fall.

Verbraucherschützer beraten gegen Gebühren / Honorar und vermitteln Versicherungen. Das sollten unsere Verbände unterbinden. Aber darauf warten wir wohl vergebens. Beim Kaffeeröster hat das doch geklappt.

Hubert Gierhartz

info@hubert-gierhartz.de

zum Artikel: „Verbraucherzentrale fordert erneut Provisionsverbot”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Provisionsverbot · Verbraucherschutz
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