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Nur für Rentner, die einen Zusatzbeitrag zahlen müssen

10.4.2018 – Der Bericht über die Einsparung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liest sich für mich als Rentner sehr gut. Das gilt jedoch nur für die Rentner, die bei ihrer GKV einen Zusatzbeitrag zahlen müssen.

Es gibt jedoch auch Krankenkassen, die nur den gesetzlichen Beitrag erheben. Dann entfällt die Entlastung der Rentner, wenn diese eine GKV gewählt haben, die keine Zusatzbeiträge erhebt. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Gar nicht geklärt wird von der Regierung (Jens Spahn), was mit den doppelten Beiträgen zur GKV bei den betrieblichen Altersvorsorge- und anderen privaten Versorgungsbezügen geschieht.

Peter Müller

Muellerpj@web.de

zum Artikel: „Spahn versichert: Paritätische Finanzierung auch für Rentner”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Gesetzliche Krankenversicherung · Senioren
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