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Nützt hier eine staatliche Versicherung?

15.8.2002 – Die Fluten sind noch nicht abgezogen, da wird bereits wieder über die Zeit danach diskutiert. Allen voran der Bund der Versicherten mit seinem Ruf nach einer staatlichen Versicherung. Was soll das für einen Nutzen haben? In den weniger gefährdeten Gebieten wurde bislang wenig Gebrauch von der sogenannten erweiterten Elementarschadendeckung gemacht

Die Gründe hierzu sind recht unterschiedlich Das fadenscheinige Argument, dass hier nur Risiken im Paket angeboten werden was dazu führt, dass sich ein Hamburger gegen Lawinen und jemand aus dem Hochgebirge gegen Hochwasser versichern soll, zieht jedenfalls nicht

Die zu zahlende Prämie ist eine Mischkalkulation wie bei allen gebündelten Versicherungen. Für einen Wohnungsinhaber im zweiten Stock eines vierstöckigen Hauses ist es bestimmt genau so wenig nachvollziehbar, warum er seinen Hausrat gegen Hagelschäden versichern soll.

Es mag durchaus sein, dass dies bei so manchem Versicherungsverkäufer argumentativ so herüber kommt, als wolle er am Nordpol Kühlschränke verkaufen. An der Notwendigkeit dieser Elementarversicherung ändert das nichts.

Wer hier stets darauf hofft, dass der Verkäufer ihn erst überzeugen müsse, der wird wahrscheinlich erst durch Schaden klug. Private Vorsorge ist jedenfalls entgegen der Aussage des Geschäftsführers des Bundes der Versicherten sehr wohl möglich.

Es wird nur mit jedem Schaden schwieriger. Versicherer versichern in erster Linie Risiken und erstatten die daraus resultierenden Schäden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Risiko verwirklicht, muss für beide Vertragsparteien in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Ein jährlich wiederkehrendes Hochwasser ist kein Risiko, sondern Gewissheit und hat mit einer Versicherung nicht die geringste Gemeinsamkeit. Insoweit betrachten die Versicherer völlig zu recht und in jedermanns ureigenem Interesse jedes zur Übernahme anstehende Risiko mit Argusaugen.

Mangelnde Vorsorge zur Vermeidung des Schadeneintritts führt zwangsläufig zu einer höheren Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalles. Wer nur einen Vorhang vor der Haustür hat, braucht bei einem Hausratversicherer erst gar nicht anzuklopfen. Insoweit ist die Denkweise der Versicherer völlig korrekt.

Wenn nun eine staatliche Versicherung geschaffen werden soll, die dergleichen Schäden ausgleichen soll, dann wird dies nur ein Instrument zum Geld wechseln. Vorrangig ist die Vermeidung von Schäden bzw. deren Minderung. Mir liegt eine Schuldzuweisung fern. Wenn aber die Berechnungen des Abwasseraufkommens aus den 50er Jahren stammt, dann stellt sich doch wirklich die Frage, wer denn hier die Zeit verschlafen hat.

Mir sind selbst Fälle bekannt, wo hochwassergefährdete Gebiete als Bauland ausgewiesen wurden. Wo Keller in solchen Gebieten aus Gründen der Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes nicht mehr als einen Meter aus dem Boden ragen durften.

Vorsorge ist das alles nicht. Und wirklich geholfen ist den Menschen nur, wenn Schäden soweit wie nur möglich vermieden werden. Deshalb ist eine Zwangsabgabe auf alle Hausrat- und Gebäudeversicherungen hierzu nicht die Lösung, sondern ein Fass ohne Boden.

Entschädigung aus Steuermitteln unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber bitte nicht noch mehr Bürokratie. Vielleicht sollten wir uns ein Beispiel an unseren österreichischen Nachbarn nehmen. Die haben um besser helfen zu können kurzerhand auf die Bestellung von sechs Abfangjägern verzichtet.

Yörn Grabowski

asscograbowski@compuserve.de

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