Noch mehr gesetzgeberischer Unsinn

15.9.2017 – Der Verbraucher muss nicht vor falschen Policen geschützt werden, weil der Vermittler dies für ihn übernimmt und so auch dokumentieren muss und gegebenenfalls schadenersatzpflichtig wird bei Fehlberatung. Hat der Gesetzgeber so festgelegt.

Offenbar fehlt der Judikative die Übersicht oder der Glaube daran, dass die Gesetze irgendetwas bewirken.

Man stelle sich nur einmal vor, dass ein Autohersteller sich heute entscheiden muss, an wen konkret er künftig seine Fahrzeuge verkauft. Es könnte ja sein, dass ein Verbraucher einen Kleinwagen kaufen will und sich dann dennoch im Verkaufsgespräch für einen Transporter entscheidet. Bekommt er nicht, weil die nur für Handwerker produziert wurden – es lebe sie Planwirtschaft! Was für ein Unsinn!

Knut Kahnt

kontakt@ohne-schaden.de

zum Artikel: „Zielmärkte: Fatale Folgen für Vermittler und Kunden?”.

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