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Niemand, der die Rürup-Rente verstanden hat, wird meinen, es sei eine Geldanlage

12.11.2021 – Eine Feuerversicherung für ein Gebäude wird ja nicht dadurch, dass es dort mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht brennen wird und daher die gezahlten Feuerversicherungs-Prämien wohl nicht durch Versicherungs-Leistungen zurückerlangt werden, zu einer „hochspekulativen Geldanlage”. Und wer eine Feuerversicherung abschließt, spekuliert auch nicht darauf, dass es bei ihm brennen wird.

Genauso tätigt derjenige, der in die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung – ebenso Basis-Rente – einzahlt, auch keine spekulative Geldanlage, nur weil, wenn er zu früh stirbt, er seine Beiträge nicht als Renten zurückerhält. Und er „spekuliert” auch nicht auf lange Lebenserwartung. Sondern er sichert sich für diesen Fall ab, um lebenslang sichere Renten zu erhalten, egal wie lange er lebt. No less no more – wie der Grabstein von Lester Moore sagt.

Und so ist es eben auch bei der privaten Form der Basis-Rente, der sogenannten Rürup-Rente. Niemand, der sie verstanden hat, wird meinen, es sei eine Geldanlage. Es ist Vorsorge für das Alter, genau wie die Feuerversicherung Vorsorge für den Brandfall ist.

Wobei die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Sterbetafeln für private Rentenversicherung derzeit für 37-Jährige ab Rentenbeginn mit 67 mit einer Lebenserwartung bis Alter 100,5 bei Frauen beziehungsweise 97,2 Jahren bei Männern kalkulieren. Ohne vorgeschriebene Sicherheiten wäre es Alter 94,9 beziehungsweise 91. Da zwischen Männern und Frauen kein Unterschied gemacht werden darf, sind also 92,5 Jahre ganz realistisch.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ein Versicherter muss mindestens 92,5 Jahre alt werden”.

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