Nicht zu erstattende Mehrwertsteuer

4.2.2020 – Die Entscheidungen des Landgerichts Darmstadt sind klassische Beispiele dafür, wie weltfremd Gerichte mitunter urteilen.

Mit dem Schaden am Fahrzeug ist doch automatisch ein wirtschaftlicher Schaden vorhanden. Spätestens mit der tatsächlichen Reparatur oder dem Verkauf des unreparierten Fahrzeuges, wird dieser Schaden in der Regel auch tatsächlich realisiert.

Außerdem ist bei diesen Diskussionen in den Hintergrund gerückt, dass die Versicherer bei fiktiven Abrechnungen durch die nicht zu erstattende Mehrwertsteuer deutlich niedrigere Aufwendungen haben.

Willi Kaiser

willi@willi-kaiser.de

zum Artikel: „Unfallschäden: Fiktive Abrechnung soll bleiben”.

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