31.1.2019 – Soziale Gerechtigkeit ist nicht das gleiche wie Gerechtigkeit. Sozial denken ohne Blick auf Gerechtigkeit kann gänzlich ungerecht sein.
Das gesetzliche Rentenniveau wurde nicht willkürlich vermindert, sondern durch Formeln mit demografischen Faktoren aus Gerechtigkeitsgründen – nämlich wegen der Generationen-Gerechtigkeit. Hier den Betroffenen eine zulagen- und steuergeförderte Möglichkeit zum Ausgleich der Verminderungen zu geben, durch die Riester-Rente, zeigt ein hohes Maß an sozialer Gerechtigkeit des Staates.
Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass es ungerecht ist, wenn Beamtenpensionen voll versteuert werden, die gesetzlichen Renten aber nur mit einem geringen Ertragsanteil – und dem Staat aufgegeben, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Mithin musste der Gesetzgeber zur Herstellung der Steuergerechtigkeit auch die gesetzlichen Renten mit einer Übergangsphase voll versteuern.
Zum Ausgleich werden die Beiträge dazu sukzessive steuerfrei gestellt. Aus Gerechtigkeitsgründen gilt dies nicht nur für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch für entsprechende private Rentenversicherungen – die Rürup-Rente.
Ungerechtigkeiten zu beseitigen, ist nicht immer einfach – wenn daher nun mehr Gerechtigkeit herrscht, ist manches auch dafür komplizierter geworden. Makler oder andere Berater, wie etwa Steuerberater, handeln sicher zum Vorteil ihrer Mandanten. Ob das nicht manchmal – im Hinblick auf die schlechter Beratenen – zu wieder etwas weniger Gerechtigkeit führt?
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Schrittweise Vernichtung sozialen politischen Handels”.
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