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Nicht sensible, unverfängliche Daten melden

11.9.2019 – Ein neuer Denkansatz könnte aber das Melden von nicht sensiblen und unverfänglichen Daten an den Versicherer sein.

Versicherte, die mit einer Patientenverfügung freiwillig Versicherungs-Leistungen ausschließen, die in der Geriatrie und Altenpflege anfallen, könnten in den Genuss von Prämienreduktionen in den Sparten Kranken- und Pflegeversicherung gelangen, wenn sie das Überprüfen und Aktualisieren ihrer Patientenverfügung vor dem Erneuern über eine App an den Versicherer melden.

Dr. Wilhelm Margula

margula@aon.at

zum Leserbrief: „Europäischer Markt ist mit Amerika nicht vergleichbar”.

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App · Pflegeversicherung
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