3.11.2005 – Zwischen der Beitrags-Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2006: 5.250 Euro pro Monat und der Beitrags-Bemessungsgrenze der Krankenversicherung 3.937,50 Euro muss schon unterschieden werden.
So ist ein privat Krankenversicherter auch mit einem Einkommen zwischen 3.937,50 Euro und 5.250 Euro im Rentenalter von der Beitragspflicht Kranken/Pflegeversicherung befreit.
Auch ist hier zu beachten, dass es tendenziell zu einer Verlängerung der SV-Befreiung nach 2008 kommen wird, um eine doppelte Verbeitragung auszuschließen.
Matthias Hübsch
zum Artikel: „ Gute Renditechancen bei Pensionsfonds ”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.