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Nicht immer beitragspflichtig!

3.11.2005 – Zwischen der Beitrags-Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2006: 5.250 Euro pro Monat und der Beitrags-Bemessungsgrenze der Krankenversicherung 3.937,50 Euro muss schon unterschieden werden.

So ist ein privat Krankenversicherter auch mit einem Einkommen zwischen 3.937,50 Euro und 5.250 Euro im Rentenalter von der Beitragspflicht Kranken/Pflegeversicherung befreit.

Auch ist hier zu beachten, dass es tendenziell zu einer Verlängerung der SV-Befreiung nach 2008 kommen wird, um eine doppelte Verbeitragung auszuschließen.

Matthias Hübsch

matthias.huebsch@horbach.de

zum Artikel: „ Gute Renditechancen bei Pensionsfonds ”.

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