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Nicht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag

5.12.2022 – Bereits der in den Ergebnissen der Sondierungs-Gespräche noch aufgeführte Satz zur Erhaltung der privaten (PKV) und und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließt doch Veränderungen im Wettbewerbsverhältnis nicht aus. Denn eine Erhaltung im Sinne der Festschreibung genau des Status-quo war auch dort ganz sicher nicht gemeint.

Und selbst dies ist nicht nur im Koalitionsvertrag nicht mehr enthalten, sondern hier wird eine Veränderung des Wettbewerbs-Verhältnisses sogar ausdrücklich vereinbart. So heißt es dort unter anderem: „Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.”

Der Mindestbeitrag für Selbstständige wie auch für sonstige freiwillig Versicherte zur Krankenkasse und Pflegeversicherung war bereits 2019 durch das Versichertenentlastungs-Gesetz mehr als halbiert worden, um 56 Prozent gesenkt. Was die PKV im Wettbewerb um geringer verdienende Selbstständige wie auch um übrige freiwillig Versicherte bereits massiv betroffen hatte.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung auf das Einkommen der Minijobgrenze wird den Mindestbeitrag für diese Personengruppen nochmals mehr als halbieren. Mit weiteren Folgen für das Wettbewerbsverhältnis zwischen GKV und PKV.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie die PKV einen Widerspruch zum Koalitionsvertrag sehen kann und meint, danach solle das Wettbewerbsverhältnis zwischen GKV und PKV nicht angetastet werden. Das Gegenteil dessen ist dort vielmehr vereinbart.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Künstlersozialkasse: „Neuregelung widerspricht Koalitionsvertrag“”.

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