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Nicht die gleichen regulatorischen Vorgaben wie die übrigen Vermittler

3.4.2019 – Ist ja auch kein Wunder: Produktakzessorische Vermittler wie Autohäuser haben ja nicht die gleichen regulatorischen Vorgaben wie die übrigen Vermittler zu erbringen. Die Vermittlung von Versicherungen, vor allem Restschuld-Versicherungen, bringt dieser Vermittlergruppe ein ordentliches Nebeneinkommen.

Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass in der Regel nicht nach vorhandenen Absicherungen gefragt wird, sondern die Restschuld-Versicherungen obligatorisch mit in die Autofinanzierung eingeschlossen werden frei nach dem Motto „möchten Sie das Auto kaufen, bieten wir Ihnen eine unschlagbare Finanzierung mit sorgenfreier Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Tod an. Den angebotenen Zinssatz können wir Ihnen jedoch nur in Verbindung mit diesen Absicherungen bieten”.

Was macht also der „normale” Verbraucher, der unbedingt das Auto kaufen möchte? Na klar, er bucht gleich die überteuerte Restschuldversicherung mit!

Daher gehören für mich produktakzessorische Vermittler genauso an die „Kette” gelegt wie die übrige Vermittlerschaft! Der Provisionsdeckel muss bei den Restschuld-Versicherungen greifen, ohne Möglichkeit der Umgehung durch Gruppenverträge, wobei die Bank der Versicherungsnehmer ist und die Restschuldversicherung quasi an den Verbraucher verkauft und die Marge selbst festlegt.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Vermittlerzahl sinkt auf neuen Tiefststand”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Provisionsdeckel · Restschuldversicherung
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