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Nicht Dampf allein führte zum Schaden

27.10.2017 – Wenn das Fleisch im Topf mit Wasser stark erhitzt wird, verdampft im ersten Schritt das Wasser. Dann brennt das Fleisch an – das heißt, ein Verbrennungsvorgang setzt ein (wenn auch ohne Flammenbildung).

Das Fleisch ist dann im Endstadium auch regelrecht „verkohlt” beziehungsweise „angebrannt / verbrannt”. Aus dem Verbrennungsvorgang entsteht dann auch Ruß, der sich mit dem Fett und dem Wasserdampf zu „Qualm” oder auch „Rauch” entwickelt.

Das Gericht hat nach meinem Ermessen durchaus richtig entschieden – nicht „Dampf” allein führte zu dem Schaden sondern auch „Qualm” oder „Rauch”.

Bernd Ulrich

bernd.ulrich@mail.de

zum Leserbrief: „Versicherer wurde hier zu Unrecht zur Leistung verpflichtet”.

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