22.3.2018 – Eine Untersuchung, die nicht zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler unterscheidet (ein Makler ist nun mal kein Versicherungsvertreter, weil er keine Versicherung vertritt), ist nicht aussagekräftig und damit absolut wertlos.
Solange diese Differenzierung in solchen „Untersuchungen” beziehungsweise in Presse, Funk und Fernsehen (wegen teilweise komplett fehlender Fachkenntnis in den Redaktionen) nicht stattfindet, wird sich daran auch nichts ändern.
Im Jahresbericht 2012 wurde vom Ombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch festgestellt „Die meisten Vermittlerbeschwerden werden gegen gebundene Vermittler und Versicherungsvertreter geführt, weniger gegen Makler”. Diese fundierte Sach- und Fachkenntnis vom Ombudsmann wurde bisher in den vorgenannten Redaktionen entweder nicht zur Kenntnis genommen oder vielleicht auch nicht verstanden.
Reinhard Durchholz
zum Artikel: „So vertrauens(un)würdig sind Versicherungsvertreter”.
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