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Nicht an den notwendigen Wiederherstellungskosten sparen

13.4.2022 – „Dennoch könnte man im Schadenbereich am besten Kosten sparen.” Kosten kann man in der Abwicklung eines Schadens, aber nicht an den notwendigen Wiederherstellungs-Kosten sparen.

Dazu dürfte aber nicht folgender Schriftwechsel geführt werden: „Den angesetzten Strombezugspreis von 31 Cent je kWh bitten wir noch entsprechend zu belegen. Ansonsten erstatten wir im Allgemeinen 28 Cent.” (Versicherungskammer Bayern am 12. April 2022). Es geht dabei um 9,03 Euro.

Der Versicherer darf auch nicht blind seinem Dienstleister folgen: „Pos. 6: Kürzung: Aus Sicht des SV sind nur ca. 2 m² schadenbedingt." Der Versicherer hat dann tatsächlich auch nur circa zwei m² entschädigt. Die Sanierungsfirma musste allerdings nachweislich 3,88 m² wiederherstellen. Es geht dabei um netto 44,22 Euro.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Allianz schließt Hochwasser-Pflichtversicherung nicht aus”.

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Elementarschaden · Pflichtversicherung
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