24.10.2018 – Nur am Rande sei angemerkt, dass es sogar Anbieter mit einer Neuwertentschädigung bis zu 48 Monaten gibt. Diese Leistungen sind in der Kalkulation eingepreist und somit gibt es keinen Grund, dies zu ändern. Einige Anbieter haben auch unterschiedlich gute und damit unterschiedlich teure Kaskokonzepte zur Wahl für den Kunden beziehungsweise seinen Makler.
Mit der Argumentation des Leserbriefschreibers könnte man dann ja auch die Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung und bei den besseren gewerblichen Sachinhalts-Versicherungen canceln. Aber das kann doch nicht im Sinne der Versicherten sein.
Andreas Reissaus
zum Leserbrief: „Für manchen Geschädigten fast ein Glücksfall”.
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