WERBUNG

Neuwertentschädigung bis zu 48 Monaten

24.10.2018 – Nur am Rande sei angemerkt, dass es sogar Anbieter mit einer Neuwertentschädigung bis zu 48 Monaten gibt. Diese Leistungen sind in der Kalkulation eingepreist und somit gibt es keinen Grund, dies zu ändern. Einige Anbieter haben auch unterschiedlich gute und damit unterschiedlich teure Kaskokonzepte zur Wahl für den Kunden beziehungsweise seinen Makler.

Mit der Argumentation des Leserbriefschreibers könnte man dann ja auch die Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung und bei den besseren gewerblichen Sachinhalts-Versicherungen canceln. Aber das kann doch nicht im Sinne der Versicherten sein.

Andreas Reissaus

Reissaus@gmx.de

zum Leserbrief: „Für manchen Geschädigten fast ein Glücksfall”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Hausratversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe