Muss auch für Bestandsverträge gelten

21.7.2020 – Von neuen Produkten unter neuen Namen, um ein bestehendes Produkt zu verbessern, halte ich nichts. Im Ergebnis würde es dazu führen, dass bestehende Riester-Verträge beitragsfrei gestellt (somit kein Verlustrisiko für den Versicherungsnehmer) und neue, besser geförderter Vertröäge abgeschlossen würden. Die Vermittler erfreuen sich neuer Abschlussprovisionen und die Kunden haben weitere Leichen im Keller.

Ähnlich wie die Erhöhung der zulage auf 175 Euro, müssen auch zukünftige Verbesserungen zu einem bestimmten Stichtag immer auch für Bestandsverträge gelten. Im Idealfall führt das dazu, dass nicht nur neue Verträge abgeschlossen, sondern weniger Bestandsverträge beitragsfrei und darüber hinaus mehr Verträge neu abgeschlossen werden.

Martin Puls

martinpuls70@gmail.com

zum Artikel: „Asmussen fordert eine „Riester-Revolution“”.

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