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Müsste die Garantie nicht auch das VVG einschließen?

20.12.2022 – Folgenden Satz finde ich in dem Urteil für sehr interessant. „[...] Eine Abweichung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers ist zwar möglich. [...]” Ist dann eine Abweichung in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen vom VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgeschlossen?

Die meisten Klauseln garantieren nur den GDV-Standard. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vertritt aber (nur) die Interessen der Versicherer sowie (zwangsweise) nachträglich die einschlägige Rechtsprechung. Müsste die Garantie nicht auch das VVG einschließen?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Keine Berufsunfähigkeit trotz schwerer Erkrankung?”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Versicherungsvertragsgesetz
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