Mitarbeiter müssen Anpassung der Betriebsrente einklagen

22.1.2019 – Schön für Generali, dass das Unternehmen 2018 „in Deutschland (...) das beste Jahr, das wir je hatten“ verzeichnen kann.

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Da verwundert es umsomehr, dass vertraglich vereinbarte Anpassungen der betrieblichen Altersvorsorge von inzwischen rund 1.600 Betriebsrentnern eingeklagt werden müssen und die Generali nicht bereit ist, bereits in Einzelfällen erfolgte Urteile für die übrigen Klagen zu akzeptieren.

Wahrlich eine Superwerbung für einen Akteur im Markt der betrieblichen Altersvorsorge!

Helmut Holm

helmut.holm@web.de

zum Artikel: „Generali gründet in München neuen Versicherer”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Betriebliche Altersversorgung · Mitarbeiter
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