Mit einem ensprechenden Mehrbeitrag belastet

1.3.2019 – Der Begriff „Versicherten-Gemeinschaft” passt hier sicherlich nicht. Denn schließlich steht es jedem Versicherungsnehmer frei, sich bei einem Unternehmen zu versichern, dass diese Leistungen nicht anbietet und ihn somit auch nicht mit einem ensprechenden Mehrbeitrag aufgrund besserer Leistungen belastet. Ich glaube nicht, dass einer der Versicherer den erhöhten Schadenaufwand bei der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt.

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Ich sehe ein solches Produkt durchaus als vorteilthaft an. Wird im Freundeskreis zum Beispiel ein relativ neues Handy durch mein Verschulden zerstört und der Versicherer zieht 30 Prozent vom Neuwert ab, ist der Streit häufig vorprogrammiert. Entweder habe ich also einen mehrbeitragspflichtigen Versicherungsschutz, der in den ersten zwei Jahren den Neuwert erstattet, oder ich zahle diese 30 Prozent, der Freundschaft wegen, aus eigener Tasche.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Der Neuwert wird nicht geschuldet”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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+Erwin Daffner - Der Schadenersatz wird zum Glücksfall. mehr ...

Rainer Weckbacher - Die Neuwertentschädigung ist begrenzt. mehr ...

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