24.11.2020 – Dem Leser gebe ich da völlig Recht! Autos müssen jederzeit damit rechnen, dass ein Kind plötzlich auf die Straße läuft, sich daher stets so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Aber solange die erlaubte Geschwindigkeit (30 oder sogar 50 km/h) ausgereizt wird, machen sich die wenigsten Autofahrer dazu Gedanken. Von daher würde es tatsächlich Sinn machen, vielmehr Verkehrsraum zu beruhigen.
Es muss einfach die (noch) herrschende Meinung verschwinden, dass man mit dem Auto am schnellsten ist. In wirklich verkehrsberuhigten Zonen ist man mit dem Rad oder als Fußgänger sicherlich schneller als mit dem Auto!
Jan Oberste-Lehn
zum Leserbrief: „Dann fährt man halt mit nur Schrittgeschwindigkeit”.
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