Mehr Gerechtigkeit ist nicht umsonst

29.10.2020 – Weder werden Kranken- oder Lebensversicherungen, die der Versicherungsnehmer für einen Nicht-Angehörigen abschließt, noch Berufsunfähigkeits-Versicherungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer automatisch versicherungs-steuerpflichtig. Denn das Gesetz schließt in der Durchführungsverordnung auch solche Versicherungen von der Versicherungssteuer-Pflicht aus, bei denen dem Versicherten ein unmittelbarer Anspruch oder ein Bezugsrecht eingeräumt ist.

Ferner ist auch der gesamte Bereich der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen sowie alle Lebens- und Krankenversicherungen, die aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung abgeschlossen werden.

Dass die Änderungen die Versicherer Erfüllungsaufwand und Geld in Form von Arbeitszeit kosten, bedeutet doch auch, dass damit Arbeitsplätze gesichert oder gar neu geschaffen werden. Da sonst gegen manche Vorhaben unserer Volksvertreter vorgebracht wurde, sie würden Arbeitsplätze, etwa in der privaten Krankenversicherung, vernichten – womit ja Geld eingespart wird –, ist es nicht gerade überzeugend, nun nicht etwa vorzubringen, es würden welche gesichert und geschaffen, sondern es würde Geld kosten.

Mehr Gerechtigkeit ist nicht umsonst. Wie in „Capital” vom 20. Februar 2017 „Warum Bürokratie besser als ihr Ruf ist” zu lesen war: „Bürokratie sorgt für Gerechtigkeit. Was mancher für lästig und verzichtbar hält, verkörpert tatsächlich ein hohes Gut der Verlässlichkeit. Nämlich die Verlässlichkeit, dass alle nach den gleichen Regeln und Bedingungen handeln müssen...“.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Das neue Versicherung-Steuerrecht – ein Bürokratiemonster?”.

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