21.12.2020 – Die Diskussion, die sich in den Leserbriefen darstellt, ist langsam ermüdend: Seit Jahren werden die immer gleichen Argumente ausgetauscht und die Versicherungsnehmer insgesamt interessiert es offensichtlich nicht. Das ist letztlich auch nachvollziehbar.
Schaut man sich die gesetzlichen Pflichten und Befugnisse von Versicherungsmaklern und -beratern an, sind insbesondere bei Nicht-Verbrauchern die Unterschiede weitaus geringer, als den meisten Versicherungsberatern lieb ist. Ob jemand eher beratend oder eher vermittelnd/vertrieblich tickt, ist mehr eine Frage persönlicher Einstellungen als eine der Zulassung.
Die Tatsache, des es inzwischen weitaus mehr ausschließlich gegen Honorar tätige Versicherungsmakler als Versicherungsberater gibt, sollte uns Versicherungsberatern ernsthaft zu denken geben. Die Klärung der Frage, wer nun wie unabhängig ist und das auch so sagen darf, führt uns dabei genauso wenig weiter, wie die ständigen und immer schon falschen Hinweise, nicht der Makler sondern nur der Berater berate – das ist bereits im Gesetz anders geregelt.
Frank Golfels
zum Artikel: „„Unabhängig sollte eingetragenen Beratern vorbehalten sein“”.
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