Maximale Entgeltumwandlung

13.1.2003 – Die maximale Obergrenze für Entgeltumwandlung beträgt nicht maximal 75 Prozent des individuellen Bruttos, sondern (Vereinfachungsregelung) es können maximal 30 Prozent des Bruttos für Altersversorgung (Entgeltumwandlung plus GR-V-Beiträge) umgewandelt werden.

WERBUNG

Dies wurde hier verwechselt mit der Grundregel zur Angemessenheit der Versorgung: „ Ansprüche aus GRV + BAV dürfen maximal 75 Prozent des Entgeltes ausmachen.

Dr. Henriette Meissner

meissnerh@gmx.net

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG