Maßnahmen werden gekürzt, da für den Versicherer nicht nachvollziehbar

7.12.2022 – Dazu habe ich andere Erfahrungen gemacht. Die Schadenabteilungen meinen immer, ihre Bedingungen in ihrem Sinn auslegen zu müssen. Dann kommt es zu Aussagen wie „nicht versicherter Undichtigkeitsschaden“. Tatsächlich handelt es sich um einen Rohrbruch.

Nicht ersatzpflichtige Mitwirkungs-Obliegenheiten. Tatsächlich handelt es sich um Regiekosten. Schadenminderungs-

Maßnahmen werden gekürzt, da für den Versicherer nicht nachvollziehbar. Tatsächlich muss die Maßnahmen nur geboten gewesen sein und so weiter. Vorliegend irrte der Versicherer sich ja auch.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Vom Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers”.

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