22.4.2004 – In den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft steht sinngemäß, dass es verboten ist , etwas als Besonderes darzustellen, was marktüblich ist. Mit motorcare arbeiten inzwischen die verschiedensten Versicherer und den Leihwagen bezahlt die motorcare-Firma.
Michael Erdmann
michael.erdmann@hilcom-online.de
zum Artikel: „Leihwagen auch bei Kaskoschäden".
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