Marktüblich

22.4.2004 – In den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft steht sinngemäß, dass es verboten ist , etwas als Besonderes darzustellen, was marktüblich ist. Mit motorcare arbeiten inzwischen die verschiedensten Versicherer und den Leihwagen bezahlt die motorcare-Firma.

Michael Erdmann

michael.erdmann@hilcom-online.de

zum Artikel: „Leihwagen auch bei Kaskoschäden".

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Haftpflichtversicherung · Pflegeversicherung · Rente · Riester · Senioren · Steuern
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