Zu jung für Witwenrente

22.2.2018 (€) – Eine Frau sollte keine Hinterbliebenen-Versorgung aus dem Betriebsrentenvertrag ihres verstorbenen Mannes erhalten, weil der Altersunterschied der beiden zu groß war. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay, CC0)

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