WERBUNG

Mangelnde Glaubwürdigkeit des Berufsstandes

20.8.2018 – Überspitzt gesagt besteht die Position zumindest mancher Maklerverbände wohl darin, dass Provisionsabgabeverbot auf der einen Seite zu begrüßen und auf der anderen Seite für sich zu beanspruchen, es im Bedarfsfalle ignorieren zu können. Das häufig vorgebrachte Argument, die Abgabe von Provisionen würde eine faktische Prämienreduzierung bewirken und so nicht gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen, ist jedenfalls von beeindruckender intellektueller Schlichtheit.

Wenn man es dann noch schafft, das Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wie eine Monstranz vor sich her zu tragen und gleichzeitig gegen die Unzulässigkeit (laut BGH) einer Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers zu opponieren, darf man sich über Image und mangelnde Glaubwürdigkeit des Berufsstandes eigentlich nicht mehr wundern.

Frank Golfels

kanzlei@golfels.com

zum Artikel: „Streit um Provisionsabgabeverbot eskaliert”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Maklerverband · Provisionsabgabe · Schadenregulierung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
20.8.2018 – Marco Mauricio Berg zum Artikel „Streit um Provisionsabgabeverbot eskaliert” mehr ...
 
20.8.2018 – Rüdiger Falken zum Artikel „Streit um Provisionsabgabeverbot eskaliert” mehr ...
 
20.8.2018 – Hubert Gierhartz zum Artikel „Streit um Provisionsabgabeverbot eskaliert” mehr ...