20.8.2018 – Überspitzt gesagt besteht die Position zumindest mancher Maklerverbände wohl darin, dass Provisionsabgabeverbot auf der einen Seite zu begrüßen und auf der anderen Seite für sich zu beanspruchen, es im Bedarfsfalle ignorieren zu können. Das häufig vorgebrachte Argument, die Abgabe von Provisionen würde eine faktische Prämienreduzierung bewirken und so nicht gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen, ist jedenfalls von beeindruckender intellektueller Schlichtheit.
Wenn man es dann noch schafft, das Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wie eine Monstranz vor sich her zu tragen und gleichzeitig gegen die Unzulässigkeit (laut BGH) einer Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers zu opponieren, darf man sich über Image und mangelnde Glaubwürdigkeit des Berufsstandes eigentlich nicht mehr wundern.
Frank Golfels
zum Artikel: „Streit um Provisionsabgabeverbot eskaliert”.
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