Manche sprechen von „Klage-Industrie”

11.11.2021 – Dies sind nicht etwa seltsame Blüten, sondern genau gleich gelagerte Fälle werden massenweise widerrufen und der Widerruf von vielen Gerichten dann als wirksam angesehen.

Selbst wenn ein Landgericht die Geltendmachung des Widerrufsrechts als verwirkt oder gegen Treu und Glauben verstoßend ablehnt, kommt es in zahlreichen Fällen – mit denen erfahrene Rechtsanwälte oder Aufkäufer rechnen – vor, dass das Oberlandesgericht den Widerruf als wirksam anerkennt.

Es gibt Hitlisten „Top oder Flop” von Gerichten und Kammern, vor denen man mit welchen Fallgestaltungen gewinnt, oder keine Chance hat, aber vielleicht dann beim Oberlandesgericht, oder gleich besser an einem anderen Gerichtsort klagt, wenn dies möglich ist.

Arbeitsgruppen von auch kleineren Kanzleien und Aufkäufern tauschen sich hier über ihre Erfahrungen mit den jeweiligen Fallgestaltungen und Richtern aus. Und testen ihre Fälle gegebenenfalls der Reihe nach aus, um dann künftig noch optimaler zu klagen. Wenn also hier in einem „Trial and Error”-Verfahren mal ein Fall – wenn überhaupt – dann auch in der Berufung vor dem OLG verloren wird, versucht man es nächstes Mal woanders, wenn möglich.

Vielleicht aber weiß der Klägeranwalt auch bereits, ob es dann das OLG in diesem Fall für ihn günstiger sieht. Oder lernt daraus, auch für alle anderen, wie er es nächstes Mal besser macht. Was dann ähnlich auch die Höhe einer ebenso unterschiedlich von Gerichten gesehenen Nachforderung betrifft. Manche sprechen von „Klage-Industrie”.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Lebensversicherung: Rücktritt nach 22 Jahren”.

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Lebensversicherung · Private Krankenversicherung
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