6.8.2018 – Auch wenn der Richter aufgrund der Gesetzeslage nicht anders entscheien konnte, verschlägt es mir trotzdem die Sprache. Offensichtlich ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, die Handynutzung, die meines Erachtens auch hier vorlag, komplett zu unterbinden.
Ein Taschenrechner? Mich würde schon interessieren, wie der Kläger das begründet hat. Etwa: „Ich habe die Wurzel aus 81 gezogen!” Oder: „Ich habe eben getankt und den Durchschnittsverbrauch, der im Autodisplay angezeigt wurde, auf Richtigkeit geprüft.” Da wäre es mir sogar lieber gewesen, er hätte (nur) telefoniert.
Ich nutze grundsätzlich kein Handy beim Autofahren. Würde ich es machen, hätte ich eine handyähnliche Schokoladentafel immer dabei. Da wäre die Ausrede zumindest relativ plausibel möglich.
Rainer Weckbacher
zum Artikel: „Wegen Nutzung eines Taschenrechners vor Gericht”.
Rolf Kischkat - Taschenrechner und Schokoladentafel. mehr ...
+Peter Schramm - Im Außendienst muss die Fahrtzeit effizient genutzt werden. mehr ...
Rainer Weckbacher - Ein solches Verfahren würde die Unfallgefahr noch einmal deutlich erhöhen. mehr ...
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