18.7.2011 – Wenn man schon eine Begriffsklärung des Honorarberaters fordert, warum nicht eine des Versicherungsmaklers?
Schließlich ist das ein Berufsstand, den es mindestens 500 Jahre in Deutschland gibt, der lange Zeit namentlich geschützt war. Das wieder einzuführen, würde die Heerschar von Pseudomaklern schlagartig vom Markt nehmen. Ich verstehe nicht, warum die Maklerschaft nicht permanent ein eigenes Maklergesetz nach dem Vorbild Österreichs fordert.
Eberhard Julius Rüdiger
info@versicherungsmakler-ruediger.de
zum Artikel: „Ungeahnte Folgen unklarer Begriffe”.
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