Makler müssen doch deshalb nicht nach dem Staat rufen

9.6.2020 – Wenn Versicherungsmakler damit unzufrieden sind, dass die Versicherer und zudem mit einengenden staatlichen Vorgaben ihre Vergütung festlegen, müssen sie deshalb doch nicht nach dem Staat rufen, damit der ihnen eine Gebührenordnung gibt.

So haben auch die Heilpraktiker keine vom Staat erlassene Gebührenordnung. Vielmehr: In unter den in Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfragen haben deren Verbände die Höhe des durchschnittlich berechneten Honorarrahmens ermittelt. Die Auswertung der so ermittelten Honorare ergab dann das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Der Berufsstand hat sich also in eigener Initiative ein Gebührenverzeichnis geschaffen. Diese Gebühren stellen dann die übliche Gebührenhöhe dar. Sie werden so auch von Privatversicherern und Beamtenbeihilfe zugrundegelegt. Jedoch ist der Heilpraktiker frei, auch andere Gebühren individuell zu vereinbaren.

Versicherungsmakler müssen daher nicht nach dem Staat rufen, damit der ihnen die Gebühren verordnet. Sie können – wenn sie denn wirklich ein Interesse daran haben – sich mit Hilfe ihrer Berufsverbände ein Gebührenverzeichnis erstellen, das dann als Verzeichnis der üblichen Gebühren Anerkennung findet. Die Heilpraktiker zegen, wie dies erfolgreich geht.

Man muss aber wollen und damit anfangen – dann wird es auch ein Erfolg werden. Vielleicht aber ist das Interesse daran doch nicht so groß – dann ist es sicherer, nach dem Staat zu rufen, weil der ja vermutlich nicht aktiv wird.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Die Lösung wäre so einfach”.

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Peter Schramm - Gebühren würden dem entsprechen, was am Markt verlangt wird . mehr ...

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Berufsverband · Marktforschung · Private Krankenversicherung · Versicherungsmakler
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