Makler konkurrieren mit gänzlich unterschiedlichen Vertriebsformen

10.6.2020 – Ein völlig irrsinniger Vergleich zwischen zwei gänzlich unterschiedlichen Märkten. Heilpraktiker können nach der GOH abrechnen und Ärzte nach der GOÄ. Die GOH wurde zur Vereinfachung der Abrechnung analog der GOÄ eingeführt, woran sich auch private Krankenversicherer orientieren.

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Gebühren über der GOH müssen vom Patienten gesondert entrichtet werden und Heilpraktiker Psychotherapie haben keine GOH und werden auch meist nicht seitens der Kassen entlohnt. Beim Heilpraktiker gibt es jedoch keine durch Produktlieferanten bezahlte Provision, sondern ein Honorar nach Aufwand, welches meist auch wie bei Kassenärzten zu gering bemessen ist.

Versicherungsmakler konkurrieren mit gänzlich unterschiedlichen Vertriebsformen. Es gäbe bei einer selbst eingeführten Honorartabelle nach wie vor noch die „kostenlose” Bankberatung für Versicherungen, die Kfz-Versicherung beim Autohaus und auch die Ausschließlichkeit würde kein Honorar erheben.

Zudem wären auch die Onlineportale für „kostenlose” Vergleiche offen und als Krönung bieten noch nicht einmal alle Anbieter vollumfänglich Honorartarife am Markt an.

Die Grundproblematik ist nicht der Vertrieb, welcher seitens der Maklerschaft im übrigen überwiegend bereits seit Langem grundlegende Änderungen einfordert, sondern die Produktseite, welche mit Zillmerung und Provisionen den Markt kontrolliert und beherrscht. Wer einseitig selbst oder mit Verbänden Änderungen einführt, läuft eher Gefahr, an den Rand des Marktes gedrängt zu werden. Wenn dann, muss Gleichheit für alle bestehen!

Hans-Juergen Kaschak

info@veka-online.de

zum Leserbrief: „Makler müssen doch deshalb nicht nach dem Staat rufen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Gebühren würden dem entsprechen, was am Markt verlangt wird . mehr ...

Thomas Oelmann - Lagern wir aus, was uns hindert. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Kfz-Versicherung · Provision · Versicherungsmakler
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