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Makler hat seinen Informationsvorsprung nicht eingesetzt

24.1.2019 – Ein mehr als trauriges Urteil. Wenn Arztbriefe vorliegen, muss sich der Makler damit befassen, um dem Kunden zu einem rechtssicheren Vertrag zu verhelfen. Mangels eigener medizinischer Kenntnisse kann er dann in Abstimmung mit dem Kunden vereinbaren, die Arztbriefe dem Antrag für den Versicherer beizufügen, um diesen entscheiden zu lassen, welche Angaben für die Beantwortung von Gesundheitsfragen erheblich sind.

Hier hat der Makler die Frage, was erheblich ist und was nicht, ganz offensichtlich seinem Kunden überlassen und damit den Informationsvorsprung, den er logischer Weise als Fachmann gegenüber seinem Kunden haben muss, für diesen nicht eingesetzt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Artikel: „Wie intensiv Versicherungsmakler Kunden ausfragen müssen”.

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Thomas Färber - Ein verantwortungsbewusster Berater geht anders vor. mehr ...

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