5.4.2018 – Makler haben jüngst auch zur Universa Krankenversicherung berichtet, dass diese von ihnen eine Bestätigung des Kunden verlangt, dieser sei vorher nicht von einem Versicherungsberater beraten worden. Sonst könne der Antrag über den Makler nicht angenommen werden.
Es geht eben nicht nur darum, dass einige Krankenversicherer nicht mit Versicherungsberatern zusammenarbeiten wollen und über diese keine Anträge annehmen. Vielmehr hat der von einem Versicherungsberater bereits beratene Kunde überhaupt keine Möglichkeit mehr, sich bei dem betreffenden Versicherer zu versichern. Weder über einen Agenten des Versicherers, noch über einen Makler, noch indem er seinen Antrag direkt einreicht.
Auch wenn der Versicherungsberater nur eine Beratungsleistung erbracht hat und nicht auch vermittelt, müsste der Versicherer die Provision stets durchleiten, sobald der Kunde die Beratung nachweist. Wer das als Versicherer nicht will, dem bleibt nur übrig, solche Kunden vorher zu eliminieren. Er muss ihn – egal über welchen Vertriebsweg er kommt – fragen, ob er vorher eine Beratung durch einen Versicherungsberater erhalten hatte.
Wer sich also vom Versicherungsberater beraten lässt, der hat bei solchen Versicherern überhaupt keine Chance mehr, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Interessenten für eine private Krankenversicherung (PKV) sollten also gewarnt sein, einen Versicherungsberater aufzusuchen. Sie würden damit mit einem Makel infiziert, der den Abschluss mancher empfehlenswerten PKV ganz unmöglich macht.
Peter Schramm
zum Artikel: „Münchener Verein lehnt Versicherungsberater-Kunden ab”.
Peter Schramm - Courtage gleichzeitig durchleiten und auszahlen ist nicht vertretbar. mehr ...
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