Lücke im Grundgesetz?

26.1.2021 – Pflichtversicherungs-Gesetz = Jeder, der in Deutschland ein Fahrzeug zulässt, muss nach dem Pflichtversicherungs-Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen beziehungsweise nachweisen. Egal, ob diese Person 18 Jahre oder 90 Jahre alt ist.

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Wieso muss dann ein bestimmter Personenkreis eine höhere Kfz-Haftpflichtprämie bezahlen als andere, obwohl wir nach dem Grundgesetz Artikel 3 vor dem Gesetz gleich sind. „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das Alter wird zwar nicht genannt. Besteht hier im Grundgesetz eine Lücke? Wäre es nicht die Aufgabe der steuerfinanzierten Verbraucherschützer, hier grundsätzlich eine Klärung für alle Verbraucher zu schaffen? Aber nein, diese steuerfinanzierten Verbraucherschützer beschränken sich darauf, dem Verbraucher einen Vergleichsrechner gegen eine Gebühr von 7,50 Euro zur Verfügung zu stellen. Bleibt die Frage an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, sind die Zuschläge wirklich legal?

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Leserbrief: „Wie hoch ist die durchschnittliche Fahrleistung in der Altersgruppe?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Richard Rahl - Ungerechter gehts nicht. mehr ...

Peter Schramm - „Pay as you drive” könnte hier zielführend sein. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Verbraucherschutz · Vergleichsrechner
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