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Wie sollen solche Beurteilungen denn eine Anleitung geben?

23.2.2021 – Wenn ich keine Haftpflichtversicherung hätte und mit der Abwehr einer Haftpflichtforderung einen Anwalt beauftrage, dann würde ich den doch als sehr gut bewerten, wenn er den Gegner derart eingeschüchtert zurücklässt, dass der sich nicht mehr weiter rührt.

Warum sollte ich also nicht auch einen Haftpflichtversicherer, der einem zum Beispiel durch eine Hundebegegnung Geschädigten mit überdeutlichen Worten klarmacht, dass er an seinem Schaden selbst schuld ist, aber doch nicht mein Hund, entsprechend positiv bewerten?

Umfragen unter Steuerzahlern führen dazu, dass unser Steuersystem als ungerecht beurteilt wird, und zwar, weil die Steuern zu niedrig seien. Und sogar Umfragen unter Strafgefangenen dazu, ob Gerichtsurteile gerecht seien, haben ergeben, dass sie als ungerecht empfunden werden, und zwar, weil die Strafen (bei anderen) zu gering ausfallen.

Oder auch etwa die zu milde Strafe für das Ausrechnen der Provision mit dem Taschenrechner während des Autofahrens, wie ein anderer Leserbriefschreiber heute meinte. Und selbst die Arbeiter, die für den ganzen Tag Arbeit im Weinberg als Erste den versprochenen Dinar erhielten, empfanden das als ungerecht, als sie sahen, dass alle anderen, selbst die erst spät am Nachmittag angefangen hatten, ebenso einen vollen Dinar ausgezahlt erhielten.

Also ganz richtig: Wie soll man denn mit solchen Beurteilungen als Verbraucher geleitet werden können?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Wenn der Begriff „fair” ad absurdum geführt wird”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Marktforschung · Private Krankenversicherung · Provision · Steuern
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